Willkommen im Gastzugang

Mit der Benutzung des WLANs stimmen Sie folgenden rechtlichen Hinweisen zu:
Ich erkläre, bei der Nutzung des WLANs, die Nutzungsbedingungen des Vermieters zu beachten und keine Rechtsverletzung zu begehen. Ich weiß, dass dazu meine Geräte-Identifikation (MAC-Adresse meines WLAN/LAN-Geräts) sowie Nutzungszeiten des Gastzugangs protokolliert werden können.
1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs
Im Ferienhaus steht ein kabelloser Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem Feriengast für die Dauer seines gebuchten Aufenthaltes die Möglichkeit der Benutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der Feriengast ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Vermieter ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den Benutzer verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt den Zugang des Feriengastes ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.

2. Zugangsdaten
Der Vermieter stellt für dem Feriengast für den gebuchten Zeitraum die Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Loginname und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den Feriengast neue Zugangsdaten angefordert werden. Der Feriengast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.

3. Haftungsbeschränkung
Dem Feriengast ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Vermieter nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Feriengastes. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Feriengastes, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit des Feriengastes
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Feriengast alleine verantwortlich. Nimmt der Feriengast über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Feriengast verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der Feriengast
• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

5. Freistellung des Vermieters von Ansprüchen Dritter
Der Feriengast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den Feriengast und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
6. Dokumentation
Der Feriengast wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Vermieters mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Vermieter wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher Feriengast wann das WLAN genutzt hat.