Es gelten dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Vermietung der Ferienhäuser Seemannsgarn, Möwenweg 6, 25718 Friedrichskoog durch Peter Colditz (im folgenden „Vermieter“ genannt)
 
§ 1 Geltung der AGB
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts­be­dingungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
3. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
 
§ 2 Mietvertrag für Feriengäste/Mieter
1. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn 1.) eine Buchungsbestätigung über eine beliebige Buchungsplattform abgeschlossen wurde oder 2.) wenn der Vermieter eine Buchungs­anfrage des Mieters schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme) und diese vom Mieter schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt wurde.
2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

 

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Mieter gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht dem Ausstattungsstandard einer modernisieren Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
3. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen, auch von Besuchern, die kurzfristig im Haus übernachten wollen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung des Ferienhauses erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter allgemein berechneten Preis. Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden. Für eine widerrechtliche Mehrbelegung stellt der Vermieter 25 € pro Tag und Person in Rechnung. Ein unbeschränktes Hausverbot kann erteilt werden.
5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
6. Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preises sowie für die mit dem Mieter vereinbarten weiteren Leistungen ist wird wie folgt fällig:
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des kompletten Reisepreises muss spätestens 10 Tage nach Buchung auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Die Restzahlung in Höhe von 80% des kompletten Reisepreises muss spätestens 14 Tage vor Anreise auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
7. Der Vermieter behält sich vor, von dem Mieter vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preis sowie die mit dem Mieter vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Vermieter bis zum 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Mieter schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
8. Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.
§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
1. Der Mieter hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und der Terrasse geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
2. Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
3. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferienhäusern nicht erlaubt. Werden dennoch Tiere mitgebracht, auch von Gästen der Mieter, kann der Vermieter eine Pauschale z.B. für Reinigung in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen; unabhängig vom Grad der Verschmutzung durch das Tier. Zudem kann eine uneingeschränktes Hausverbot erteilt werden.
4. In den Ferienhäusern gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt. Zudem kann eine uneingeschränktes Hausverbot erteilt werden.
5. Die Wlan /  Internetnutzung ist für alle angemeldeten Mieter gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder Nutzung des Wlan /  Internets an kurzfristige Besucher der Mieter ist nicht gestattet. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Mieter.
6. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in den Ferienhäusern nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
7. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Der Mieter kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
3. Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornierungskosten:
Stornierung bis spätesten                         Höhe des kompletten Reisepreises (exkl. Kurtaxe)
bis zum 45. Tag vor Anreise:                      20 %
bis zum 30. Tag vor Anreise:                      35 %
bis zum 14. Tag vor Anreise:                       50%
bis zum 1. Tag vor Anreise:                        80 %
Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 90%.
      
Stornierungen müssen a) bei Buchung über online Plattformen bei der Plattform gemeldet werden und b) bei Buchung über die Homepage schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
1. Bei einer vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
2. Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen.
3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höherer Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
4. Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Der Mieter hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

 

§ 6 Haftung; Verjährung
1. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter im Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.
3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher im Ferienhaus verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
4. Die Benutzung der Ferienhäuser inklusiver sämtlicher Zugänge und Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Der Eigentümer übernimmt keinerlei Haftung für materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung verursacht werden. Es sei denn, ihm wird nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen. Bei Schnee und Eis wird weder geräumt noch gestreut. Unter den Terrassen findet sich für den Mieter Material zum Streuen. Im Waschraum steh eine Schneeschieber für den Mieter bereit. Sollte kein Streugut vorgefunden werden bzw. kein Schneeschieber, so ist dies dem Vermietservice unverzüglich zu melden, sodass dieser umgehend für Ersatz sorgen kann und wird.
5. In den Ferienhäuser befindet sich beispielsweise kein Treppenschutz und auch keine Kindersicherung in den Steckdosen. Eltern haften für Ihre Kinder.
6. Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

 

§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
1. Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
2. Am Abreisetag hat der Mieter das Ferienhaus bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Vermieter gegenüber dem Mieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 100,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren, die Schlüssel im Schlüsselsafe zu deponieren und den Schlüsselsafe ordnungsgemäß zu schließen. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste. 
4. Alle Häuser und Zugänge sind durch eine professionelle Schließanlage gesichert. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Mieter für die Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser der kompletten Schließanlage die vollen Kosten zu übernehmen.

 

§ 8 Gästekarte; Kurtaxe
Der Mieter nimmt hiermit zur Kenntnis, dass Friedrichskoog laut Satzung eine lokale Kurabgabe erhebt. Der Betrag ist spätestens vor Urlaubsbeginn zu entrichten.


§ 9 Datenschutz
Die vom Mieter angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Vermieter oder seine Vertreter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
 
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden (Hinweis aus Tourismus-Cluster NEWS – Nr. 4/2018).
4. Es gilt deutsches Recht.
 Stand November 2018